Versteuerung von Einnahmen auf der Jahresgrenze

Hallo ihr Lieben erstmal!

Zunächst: ich weiß natürlich, dass Forenantworten nie als verbindlich gesehen werden können, aber trotzdem wollte ich hier mal nachfragen, vielleicht kann hier ja jemand aus eigener Erfahrung berichten.

Und zwar wollte ich wissen, wie das läuft, wenn ich gegen Ende eines Kalenderjahres Einnahmen durch meinen Shop mache, diese allerdings noch so gering sind, dass sie mir erst im darauffolgenden Jahr von meinem Spreadshirtkonto auf das Bankkonto ausgezahlt werden.
Müssen diese dann für das Jahr in die Steuererklärung eingehen, in dem der Verkauf stattgefunden hat, oder erst ab dem Zeitpunkt, wo das Geld auch auf das Bankkonto eingeht?

Ich werde denke ich für diese Frage auch nochmal beim örtlichen Finanzamt eine Auskunft einholen, dennoch würde ich mich freuen, wenn eventuell hier schon jemand die gleiche Frage hatte, und vielleicht aus eigenen Erfahrungswerten eine Antwort geben kann.

Danke im Voraus!

Als Einzelunternehmer / Kleinunternehmer machst du eine sogenannte “IST-Versteuerung”.
Das heißt du buchst Einnahmen und Ausgaben immer dann, wenn diese auf dem Konto eingehen oder abgehen. Anders als z.B. eine GmbH die eine “Soll-Versteuerung” macht und bilanzieren muss.

Unvermeidlich: Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Steuerberater.
Mein Antwort basiert lediglich auf meinen persönlichen Wissen und Erfahrung.

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